Immaterielles Kulturerbe

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Objekt des Monats Juli 2014

Stanser Geiggel, 1943. Fotograf: Leonard von Matt © Madeleine Kaiser-von Matt
Stanser Geiggel, 1943. Fotograf: Leonard von Matt © Madeleine Kaiser-von Matt

Die Innerschweiz gilt als eine Region mit zahlreichen Bräuchen und Traditionen. Viele dieser sogenannten „lebendigen Traditionen“ erkennt die UNESCO als „immaterielles Kulturerbe“ an und schützt sie. Dazu gehören das Laientheater in der Zentralschweiz, die Älplerchilbi, der Samichlausumzug, die Fasnacht in der Zentralschweiz, sowie verschiedene Befreiungsmythen.

Die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, kurz UNESCO, ist eine Organisation der Vereinigten Nationen mit Sitz in Paris, die sich weltweit für die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur einsetzt. Das Grauen und die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs vor Augen, kamen die 37 Gründungsstaaten am 16. November 1945 zum Schluss, dass ein Friede, der allein auf wirtschaftlichen und politischen Vereinbarungen beruhte, keine „dauernde und aufrichtige Zustimmung der Völker“(1)  finden könne. Ein dauerhafter Friede wäre nur auf der Basis moralischer und intellektueller Solidarität der Menschheit möglich. Auf diesem Grundsatz aufbauend verabschiedete die UNESCO verschiedene Erklärungen, die für ihre Mitgliedstaaten bindend sind. Die bekannteste dieser Erklärungen ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.

Im Bereich Kultur setzt sich die UNESCO nicht nur für die Förderung, sondern auch für den Erhalt von Kulturgütern ein. Das Welterbekomitee, eine Kommission der UNESCO die jährlich tagt, verwaltet die Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit. Landstriche und  Gebäude, die nach Meinung der Komiteemitglieder für die gesamte Menschheit von „aussergewöhnlichem universellem Wert“(2)  sind, werden in diese Liste aufgenommen. Die Staaten, welche die „Welterbekonvention“ von 1972 unterzeichnet haben, sind verpflichtet die aufgelisteten Stätten und Denkmäler zu schützen. Das Hauptaugenmerk liegt hier allerdings auf geographisch definierten Orten oder materiell erfassbaren Gegenständen. Bräuche und Traditionen, die heute ebenfalls zum Kulturerbe zählen, werden auf dieser Liste nicht registriert.

Dieses „immaterielle Kulturerbe“, das sich häufig durch regionale Verankerung auszeichnet, drohte, durch die voranschreitende Globalisierung und die sozialen, kulturellen und ökonomischen Veränderungen in Vergessenheit zu geraten. Um diesem Verschwinden entgegenzuwirken, verabschiedete die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Es ist seit 2006 in Kraft und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zum Schutz und zur Erhaltung der in die Liste aufgenommenen kulturellen Ausdrucksformen.

Die Schweiz hat das Übereinkommen bereits 2008 ratifiziert und ist seither vollwertiger Vertragsstaat. Kantonale Kulturstellen schlugen dem Bundesamt für Kultur 387 „lebendige Traditionen“ vor, davon wurden 167 in die nationale Liste der immateriellen Kulturgüter aufgenommen. Hinsichtlich der Schweizer Kulturgüter nimmt das Brauchtum einen wichtigen Stellenwert ein und spiegelt vor allem die gelebte kulturelle Vielfalt des Landes wieder. Etwas mehr als ein Viertel aller ausgewählten „lebendigen Traditionen“ werden in der Innerschweiz gepflegt. Dazu zählen beispielsweise das Bruder-Klausen Fest, der Betruf, das Kräuterwissen in Zentralschweizer Frauenklöstern sowie der Stiermarkt und das Viehschauen in der Zentralschweiz. Die Liste kann in Zukunft durch weitere immaterielle Kulturgüter ergänzt werden.

Autor: Miodrag Roncevic, 2014

1)  Verfassung der Organisation der Vereinigten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, offizielle Übersetzung der Schweizer Regierung, Stand 28.02.2006, S. 1. http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19450147/index.html 02.07.2014, 16:51
2)  Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Stand 2.2.2005, S. 2.

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