Juliusbanner

NM 6219

Die ersten zwölf Orte der Eidgenossenschaft Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zürich, Zug, Bern, Glarus, Solothurn, Freiburg, Schaffhausen und Basel (in diesem Zusammenschluss bestehend bis 1513), sowie ihre verbündeten zugewandten Orte St. Gallen, Appenzell und Wallis schlossen 1505 einen Soldvertrag mit Papst Julius II. (Papst von 1503-1513). Dieser Vertrag verpflichtete die Eidgenossen zu militärischem Schutz des Kirchenstaates und bezeugt die Gründung der päpstlichen Leibwache, die sogenannte Schweizergarde.

Die guten Verbindungen zu Papst Julius II. blieben bestehen. 1510 konnte der Papst durch die Vermittlung des Bischofs von Sitten, Kardinal Matthäus Schiner Schweizer Söldner für Feldzüge gegen die Franzosen gewinnen, woraus 1511 die sogenannte Heilige Liga entstand. Im Pavierzug zogen 1512 ca. 20’000 Schweizer Söldner über die Alpen gegen die unter französischer Herrschaft stehenden lombardischen Gebiete und eroberten zusammen mit Truppen der Republik Venedig das Herzogtum Mailand.

Darauf verlieh Papst Julius II. den Eidgenossen den Titel «Beschützer der Freiheit der Kirche» und schenkte ihnen ein geweihtes Schwert, sowie einen Fürstenhut und zwei Banner. Der Päpstliche Legat Kardinal Matthäus Schiner, der neben dem Papst damals mächtigste Kirchenfürst Europas schenkte den Schweizer Ständen, Landschaften, Städten und Orten, sowie Untertanengebieten zusätzlich über 30 Seidendamast-Banner mit verbesserten Wappen. Diese Juliusbanner haben alle ein sogenanntes Zwickelbild, eine religiöse Darstellung des Neuen Testaments am Obereck und sind der lombardisch-mailändischen Seidenstickerei zuzuordnen. Die Banner verliehen den jeweiligen Orten das Privileg zur offiziellen Benützung der neuen Wappen.

Das sich heute im Historischen Museum Obwalden befindliche Unterwaldner Juliusbanner ging bereits damals an Obwalden. Deshalb beauftragte Nidwalden im Herbst 1512 seinen Landammann Bartholomäus Stulz, einer der nach Rom geschickten eidgenössischen Boten, Papst Julius II. die Bitte um ein eigenes Fahnenrecht für Nidwalden vorzutragen. Die Privilegien wurden Nidwalden bereits im Dezember 1512 gewährt.

Dieses Juliusbanner befindet sich heute in der Eingangshalle des Stanser Rathauses. Der dunkelrote mailändische Seidendamast weist ein damals beliebtes Granatapfel- oder Distelmotiv auf, welches ursprünglich aus dem Orient stammt. Leider ist der restliche Schmuck seit 1802 verschwunden. Ursprünglich war ein mit Gold- und Silberfäden gestickter aufrechter Doppelschlüssel auf dem Banner. Ebenfalls verschwunden ist das wertvolle Eckquartier mit der Kreuzigungsgruppe.

Mit dem neuen Banner bestätigte Papst Julius II. die alte Wappensage Nidwaldens, welche die Verleihung des Doppelschlüssels durch Papst Anastasius im 4. Jahrhundert erzählt. In der heute noch sichtbaren Umschrift des Nidwaldner Juliusbanners ist diese Sage in goldenen Majuskeln mit Ligaturen aufgemalt. Die Inschrift lautet:
«IHS ANNO A NATIVITATE CHRISTI CCCLXXXVIII POPVLVS DE VNDERIVALDLEN SVBTVS NEMVS SVB ANASTASIO PAPA PRO FIDE CRISTIANA IN VRBE ROMANA FELICITER PVNGNANS INSIGNVM VICTORIE AC PREMIVM VIRTVSTIS EC ARMORVM INSIGNIA OBTINVIT QUE POSTEA A IVLIO SECVNDO PONTIFICE MAXIMIANO PREDICTO POPVLO PRO LIBERTATE ECCLESIE IN LOMBARDIA PVGNANTI ANNO SALVTIS CRISTIANE MDXII CONFIRMATA»

Bild zur Ausstellung: Juliusbanner