Die Dokumente des Faden Karl

NM 13626

Der Herbst zieht in die Ebene bei Stans, morgens sind die Hänge zum Stanserhorn und Bürgenstock in dicke Nebelschwaden gehüllt und in der Luft hängen kleinste Wasserpartikel, die sich auf den Gesichtern der Menschen niederlassen. Es ist der 4. November 1911 als im Fadengaden bei Buochs ein kleines Päckchen, dick in Decken und Tücher gewickelt, gefunden wird. Das Kind ist erst fünf bis sechs Tage alt, wie der Gerichtsarzt später feststellen wird. Aber: Es ist gesund, «von guter Ausschau», wie im Bericht zu lesen ist und hat den kühlen Novembermorgen gut überstanden. Ein halbes Taschentuch als Nuggi ist mit dem Buchstaben «S» bestickt, gibt aber zu wenig Anhalt, um die Eltern des kleinen Buben auszumachen. Auch sonst konnte wohl niemand einen Hinweis auf die Elternschaft geben, denn der Findelbub wird zur Angelegenheit des Kantons und vermutlich in einer Pflegefamilie oder in einem Waisenhaus untergebracht. Vier Jahre lang bleibt das Kind ohne Namen, bis der Regierungsrat von Nidwalden ihn am 3. November 1915 schliesslich «aden Karl» nennt – nach dem Fundort des Kindes. Wieder sieben Jahre vergehen, bis man den Jungen im November 1922 in der Kirchen- und Schulgemeinde Stans eingebürgert.

1198 wurde in Rom das erste Findelhaus errichtet. Es war sogar mit einer Drehlade ausgestattet – das ist insofern für die Zeit eine massgebliche Veränderung, weil die Kirche der Aussetzung so einen eigenen Charakter verliehen hatte: Die Kindes-Aussetzung wurde zwar nach wie vor nicht offiziell anerkannt, aber zumindest geduldet. Das Aussetzen oder gar die Tötung von Kindern behandelte man lange als schweres Delikt, Schuldige waren immer die Mütter. Es erwarteten sie harte Bestrafungen, weil im Mittelalter zumeist davon ausgegangen wurde, dass das Kind nicht nur ausgesetzt oder getötet worden war, sondern dass es sich auch um ein uneheliches Kind handeln müsse. Die häufigste Strafe auf dem Gebiet der heutigen Schweiz war das Lebendigbegraben. Die Mütter wurden in eine Grube voller Dornen gelegt und mit Erde überschüttet. Teilweise steckte man ihnen ein Röhrchen in den Mund, durch das man ab und an Milch flösste, sodass sich die Todesqual um Stunden oder sogar Tage verzögerte. Im Verlaufe der nächsten Jahrhunderte hatte sich die rechtliche Behandlung nur langsam verändert. Hauptsächlich blieben Mütter die Schuldigen, erst um die Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert wurde der Täterkreis ausgeweitet.

Die Praxis der Fremdplatzierung in der Schweiz geht ebenfalls bis ins Mittelalter zurück und dauerte bis in die 1960er-Jahre. Neben Platzierungen im institutionellen Rahmen wurden die Kinder oft als sogenannte Kostkinder in Familien untergebracht. Sobald sie arbeitstüchtig waren, mussten sie an ihren Aufenthaltsorten – auf Bauernhöfen, in Handwerksbetrieben oder auch beim Militär – verschiedene Arbeiten verrichten. Dafür bekamen die Gasteltern der Kinder(diese arbeiteten zum Teil bereits als Drei- oder Vierjährige) ein Kostgeld. In Spitälern, die keineswegs nur für Kranke gedacht waren, sondern vor allem auch Arme beherbergten, wuchsen Waisenkinder gemeinsam mit randständigen, kranken und armen Erwachsenen auf. Bis ins 18. Jahrhundert gab es keine spezifischen Institutionen für Kinder, mit der generellen Mehrbeachtung der Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern wurde die Forderung nach getrennten Einrichtungen jedoch immer lauter. Zuerst wurden die verschiedenen Bedürfnisse der Internierten vor allem in Institutionen grösserer Städte immer spezifischer ausgebaut, später entstanden auch in ländlicheren Gegenden nach und nach Kinder- und Jugenderziehungsheime, Heime für Schwangere, Arbeits-, Korrektions- oder Zuchtanstalten.

Wie es dem Kari aus Buochs erging, ob er in einer Pflegefamilie untergebracht wurde, in ein Waisenhaus oder Kinderheim kam, kann aus den Sammlungsunterlagen des Museums (dazu gehören der Heimatschein, der Geburtsregisterauszug, ein Rapport der Nidwaldner Kantonspolizei, eine Fotografie und zwei Postkarten mit Feriengrüssen) nicht ermittelt werden. Sicher ist, dass es in Stans ein Waisenhaus gab. Bereits Ende des 18. Jahrhunderts wurde nach den Auseinandersetzungen während der Helvetik im Kloster St. Klara das erste Nidwaldner Waisenhaus eingerichtet. Zum Leiter und Waisenvater berief man den bekannten Heinrich Pestalozzi, der das Heim aber nur kurze Zeit leitete, weil er mit seinem Alleingang als Lehrer, Erzieher und Verwalter gegen die Vorstellungen vieler Nidwaldner verstiess. Nach 5 Jahren wurde das Heim aus finanziellen Gründen wieder geschlossen.

Findel- und Waisenkinder hatten in der Schweiz mit Sicherheit kein einfaches Leben. Die Geschichten der Kinder sind vielzählig, die Gründe, warum sie ohne Eltern aufgewachsen sind, auch. Ihre Geschichten aus den Pflegefamilien, den Heimen und anderen Jugendinstitutionen sind kaum aus ihrer eigenen Sicht dokumentiert. Wenn, dann sind es überlieferte Quellen aus Sicht der Erwachsenen; der Heimleiter, Beamten oder Betreuenden. Trotzdem kann auch über diese Quellen ein möglicher Alltag in der Anstalt rekonstruiert werden. Speise- und Unterrichtspläne, Eintragungen des Heimleiters, Tagesabläufe und -ordnungen, Insassenlisten usw. können Aufschluss geben, unter welchen Umständen die Kinder gelebt haben. Gerade in den letzten Jahren wurden viele solcher Einzelschicksale aufgearbeitet, Geschichten von Verdingkindern erzählt, von Burschen, die in Schwererziehbaren-Heimen untergebracht waren und regelmässigem Missbrauch ausgesetzt waren – viele Geschichten, die kein schönes Bild einer Kindheit zeichnen. So müssen wir wohl annehmen, dass auch das Leben des Faden Karl zu Beginn des 20. Jahrhunderts nicht einfach war als er in einer sehr strengen und wahrscheinlich religiös geprägten Institution untergekommen ist, wo es oftmals mehr um das Eintrichtern von Arbeitsmoral und Frömmigkeit ging, als darum, wie sich die Kinder später im Leben durchschlagen könnten.

Autorin: Magdalena Bucher, 2015

Literaturangaben

  • Hafner, Urs: Heimkinder. Eine Geschichte des Aufwachsens in der Anstalt. Baden 2011.
  • Krauze-Pierz, Justyna M.: Mutter und Mutterschaft – Konstruktion und Diskurse. Topographie der Mütterlichkeit in der Deutschschweizer Literatur von Frauen. Hamburg 2013.
  • Wiesner-Berg, Stephanie: Anonyme Kindesabgabe in Deutschland und der Schweiz. Rechtsvergleichende Untersuchung von «Babyklappe», «anonymer Geburt» und «anonymer Übergabe». Zürich 2008.
Bild zur Ausstellung: Die Dokumente des Faden Karl
Findelkind Faden-Karl, NM 13626